Die Projektinitiatoren beabsichtigen, das Projekt nicht allein oder in Eigenregie durchzuführen, sondern gemeinsam mit weiteren Bauparteien in Form einer Baugemeinschaft.
Damit soll dem besonderen Konzept des nachbarschaftlichen Wohnens bereits in der Planungs- und Bauphase eine Basis gegeben werden.
Die Grundlagen für die weitere Projektentwicklung sind bereits definiert, die Realisierbarkeit bau- und planungsrechtlich abgeklärt.
Bauen in Gemeinschaft, d. h. gemeinsames Planen und Bauen bedeutet, einen Ort zu schaffen, an dem nachbarschaftliches Wohnen, familiäres Miteinander und das Engagement für gemeinsame Werte möglich werden.
Es heißt, ein gutes Maß an Distanz und Nähe zu finden, Gemeinschaft genießen zu können, aber auch die Tür der eigenen Wohnung verschließen zu können und „sein eigenes Ding“ zu machen.
Damit die Vorstellungen der Mitinvestoren koordiniert werden und in ein zielführendes Handeln münden, sind erfahrene Unterstützer an Bord: die Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, die als Projekt-Entwicklerin für nachbarschaftliche Wohnkonzepte bereits viele vergleichbare Projekte durchgeführt hat.
Die Conplan koordiniert den Entwicklungsprozess, informiert und hilft Neuinteressenten beim Einstieg. Sie fungiert als Bauherrenvertretung gegenüber Behörden, Baufirmen und Planern.
Zusammen mit dem Architekturbüro LH Architekten aus Hamburg wird für eine fundierte und transparente Kostenkalkulation gesorgt. Anträge und Verträge werden professionell aufgesetzt und die gesamte Planung und Umsetzung koordiniert.
Weitere Fachplanungsbüros für Tragwerksplanung, technische Ausstattung, Bauphysik und Freiraumgestaltung sind bereits unter Vertrag.
Die Gesamtkosten sind aktuell mit 6.500 € bis 7.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche je nach Lagequalität kalkuliert.
Diese kalkulierten Kosten beinhalten (Aufzählung nicht vollständig):
Die der Kostenschätzung zugrundeliegenden Standards werden im weiteren Verlauf noch im Einzelnen festgelegt. In der Regel ist von einem guten Standard in der mittleren Preiskategorie auszugehen.
Von vielen dieser Festlegungen können einzelne Erwerber aber mit Sonderwünschen gegen Aufschlag abweichen.
Individuelle Möblierung und Einbauten, wie die Küche, Leuchtkörper und andere Elemente des Interieurs nimmt jede Partei nach Übergabe der Wohnung selbst vor.
Zu den oben genannten Erwerbskosten kommen bei Bedarf hinzu:
Gegenwärtig gehört den Initiatoren, drei Brüdern, das Grundstück. Diese bilden eine GbR, der die künftigen Wohnungseigentümer als Gesellschafter und damit sog. Bauparteien anteilig beitreten. Sie nehmen jeweils eine individuelle Baufinanzierung (bei einer noch festzulegenden Projektbank) für die Eigentumseinheit auf. Die Finanzierungen können über die Grundbücher der neuen Wohneinheiten abgesichert werden. Auch die Initiatoren finanzieren auf gleiche Weise ihren Anteil, das Ladengeschoss. Die Summe dieser Einzelfinanzierungen sichert die Finanzierbarkeit des Bauvorhabens.
Damit entfallen Investorengewinne und Maklercourtagen. Die späteren Nutzer sind Bauparteien und Eigentümer der jeweiligen Wohnung.
Noch vor dem Baubeginn werden die späteren Wohnungseigentümer ihre zukünftigen Grundstücksanteile nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erwerben. Dadurch entstehen Grundbücher, die jeder einzelnen Einheit direkt zugeordnet sind.
Das Grundstück, die Gemeinschaftseinrichtungen, Konstruktion und Gebäudeäußeres verbleiben im Gemeinschaftseigentum, wie im WEG vorgesehen.
Die Conplan unterstützt die Parteien beim Aufbau der Finanzierungen und bietet individuelle Finanzierungsberatungen an, auch unter Einbindung von Förderdarlehen z. B. der KfW und des Landes Schleswig-Holstein.